Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist im Prinzip eine Kombination aus Lebensversicherung und Fondssparen. Abgesehen von Verwaltungsgebühren wird Ihr Beitrag in Investmentfonds angelegt. Die Fonds können sich aus Aktien, Rentenpapieren, Immobilien, etc. zusammensetzen. Im Gegensatz zum klassischen Fondssparen jedoch geniessen Sie in diesem Fall steuerliche Vorteile, da der Gesetzgeber vorsieht, dass Lebensversicherungen geringer besteuert werden.
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung gibt es keine festgelegte Mindestauszahlungssumme. Die Auszahlungssumme im Erlebensfall bemisst sich am aktuellen Tageskurs der Fondsanteile. Diese schwanken natürlich entsprechend den Schwankungen auf dem Aktien- bzw. auf dem Fondsmarkt. Auch die Rückkaufswerte der Fondsanteile werden bei Abbruch des Versicherungsvertrages am aktuellen Tageskurs bemessen. Anders verhält es sich wenn Sie Ihren Vertrag schon nach wenigen Jahren kündigen. Dann ist der Rückkaufswert zumeist deutlich kleiner, da die abgezogenen Makler- und Verwaltungsgebühren dann wesentlich mehr ins Gewicht fallen. Es muss erwähn werden, das die Renditen bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung meist etwas höher sind als bei den Kapitallebensversicherungen
Im Todesfall wird die Vertraglich festgelegte Todesfallsumme an den oder die Begünstigten ausgezahlt. Meist sind es die Familienangehörigen die davon profitieren, dafür ist so eine Versicherung zumeist auch gedacht.
Risiko:
Prinzipiell besteht das Risiko eines Totalverlustes, nämlich dann, wenn die Aktienmärkte durch einen Börsencrash völlig am Boden zerstört würden und ausserdem die Immobilienmärkte gleichzeitig noch dazu. Sofern der Fond zudem noch Rentenpapiere beinhaltet, müsste gleichzeitig noch der Staat Bankrott sein sodass sämtliche Fondsanteile wertlos sind.
Wie Sie merken ist dieser Fall denkbar unwahrscheinlich und würde nur bei einer totalen Wirtschafts- und Staatskrise zutreffen. In diesem Fall allerdings wären auch Sie als Anleger betroffen. Ausserdem kann auch bei jeder anderen Lebensversicherung beispielsweise die Versicherungsgesellschaft Bankrott gehen.
