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Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung deckt das Sterbefallrisiko einer Person ab. Zumeist wird die Versicherung von dem Versorger einer Familie abgeschlossen. Sollte dem Versorger dann etwas zustossen sind die Angehörigen automatisch abgesichert, sofern die Hinterbliebenen Angehörigen die begünstigten der Risikolebensversicherung sind. Zumeist ist dies der Fall. Es können allerdings auch Darlehen abgesichert werden. In manchen Fällen legt ein Kreditgeber besonderen Wert darauf, dass eine solche Risikolebensversicherung existiert. Im Todesfall ist dann der Kreditgeber der Begünstigte, zumindest in der Höhe der Restschuld gegenüber dem Kreditgeber. Was die Deckungssumme betrifft, sollte betreffend den Hinterbliebenenschutz eine Summe von mindestens fünf Jahreseinnahmen gewählt werden. Dies verschafft im Todesfall des Versorgers dem Rest der Familie erst einmal genügend Luft um sich mit den neuen Umständen zu arrangieren. Höhere Summen sind natürlich besser, erhöhen natürlich auch dementsprechend den Versicherungsbetrag. Manche Versicherer bieten die Option, die Risikolebensversicherung im Laufe der zeit beispielsweise in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln, sofern der alte Vertrag nicht mehr gewünscht ist. Kostenseitig ist damit nicht immer viel gespart. Das hängt aber letztlich vom Versicherer und vom gewählten Versicherungspaket ab. Prinzipiell ist die Möglichkeit Verträge überhaupt umwandeln zu können natürlich immer ein Vorteil. Bevor Sie sich für eine Konkrete Versicherung entscheiden, führen sie unbedingt einen Versicherungsvergleich durch. Durch die Vielzahl der Internetanbieter haben sie Online hervorragende möglichkeiten einen Vergleich durchzuführen. Es macht aber auch durchaus Sinn sich mal in einem persönlichen Gespräch von einem Berater über die Risikolebensversicherung informieren zu lassen.

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